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Ein Trauerfall tritt ein

Was ist zu tun?

Wenn ein Todesfall in der Wohnung eintritt, muss zunächst ein Arzt, nach Möglichkeit der Hausarzt benachrichtigt werden. Ist dieser nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Notarzt. Er stellt die Todesbescheinigung aus. Tritt der Todesfall im Krankenhaus ein, so kümmert sich die Verwaltung um die Ausstellung der Bescheinigung.

Nun ist der Zeitpunkt gekommen, an dem Sie unser Institut benachrichtigen sollten.

Wir stehen Ihnen Tag und Nacht, auch an Sonn- und Feiertagen telefonisch zur Verfügung. 365 Tage im Jahr, 24 Stunden.

 

 

Ratgeber im Trauerfall

Um Ihnen Hilfe für die Schritte nach dem Tod eines Angehörigen an die Hand zu geben, stellen wir Ihnen hier einen übersichtlichen  Leitfaden zur Verfügung.

Download Ratgeber im Trauerfall (PDF)

 

 

Sozialhilfe

Für viele Menschen in Deutschland sind aufgrund ihrer Einkommenssituation anstehende Bestattungskosten oft nur schwer finanzierbar. Gerade Empfänger von ALG II und Pensionären mit niedrigen Renten sehen sich oft nicht in der Lage, diese Kosten zu tragen. Vielen ist aber unbekannt, dass in solchen Fällen die Sozialämter nach § 74 SGB XII verpflichtet sind, die Gesamtkosten der Bestattung einschließlich der Friedhofsgebühren zu tragen.

Bei Kostenübernahme des Sozialamtes entstehen für Sie keine Kosten. Die gesamte Abwicklung der Bestattung wird von uns zuverlässig und zügig erledigt.

 

 

Checkliste

Todesfall in der Wohnung

•    Hausarzt anrufen, wenn nicht erreichbar Notarzt verständigen
•    Arzt stellt Todesbescheinigung aus
•    informieren Sie uns telefonisch
•    wir beraten Sie in allen weiteren Angelegenheiten

 

 

Dokumentenliste

Folgende Dokumente sollten Sie zur Hand haben:

•    Personalausweis des Verstorbenen
•    Geburtsurkunde bei Ledigen und Minderjährigen
•    Stammbuch oder Heiratsurkunde bei Verheirateten
•    Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil bei Geschiedenen
•    Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten
•    Versichertenkarte der Krankenkasse
•    Bestattungs – Vorsorgevertrag ( wenn vorhanden)
•    Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens- oder Unfallversicherung)
•    Rentenanpassungsmitteilungen
•    Grabdokumente (wenn vorhanden)

 

 

Rentenbeantragung

Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Abmeldung der Rente, der Beantragung der Vorschusszahlung und der Beantragung für die Witwen-/Witwerrente behilflich.

Zu Ihrer Information erhalten Sie hier einen Leitfaden zur Rentenbeantragung.

Rentenbeantragung