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Häufige Fragen zum Thema Bestattung und Vorsorge
Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Bestattung und Bestattungsvorsorge und die Antworten dazu haben wir für Sie zusammengestellt.
- Wen kontaktiere Ich zuerst?
Verstirbt ein Angehöriger zuhause, so muss zuerst der Hausarzt kontaktiert werden. Ist dieser nicht erreichbar, so muss ein Notarzt angerufen werden. Ist dies geschehen, so kann der Bestatter benachrichtigt werden, um den Zeitpunkt der Überführung des Verstorbenen festzulegen und um einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Verstirbt ein Angehöriger im Krankenhaus, so muss nur der Bestatter benachrichtigt werden, die restlichen Formalitäten erledigt der Bestatter. - Wann kann ich den Bestatter erreichen?
Unser Beerdigungsinstitut steht ihnen rund um die Uhr einen persönlichen Ansprechpartner zur Seite, auch an Sonn- und Feiertagen. - Wer ist bestattungspflichtig?
Die Bestattungspflicht wird im Bestattungsgesetz des Saarlandes geregelt.
Danach haben die volljährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge für die Bestattung zu sorgen:- die Ehefrau/der Ehemann
- die Partnerin/der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft
nach § 7 Absatz 3 des SGB II - die Kinder
- die Eltern
- der Partner einer auf Dauer angelegten, nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- die Geschwister
- die Großeltern
- die Enkelkinder
- Wann muss der Verstorbene aus der Wohnung überführt werden?
Der Verstorbene kann überführt werden, sobald der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat. - In letzter Zeit kommt es immer häufiger vor, dass der Verstorbene in der Wohnung aufgebahrt wird. Dies ist für die Angehörigen von großem Vorteil, da sie sich ohne Zeitdruck und ganz persönlich von dem Verstorbenen verabschieden können.
Bitte sprechen Sie uns auf diese Möglichkeit an! - Innerhalb welchem Zeitraum muss die Bestattung durchgeführt werden?
Bei einer Erdbestattung muss die Beisetzung innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Bei einer Feuerbestattung muss die Einäscherung innerhalb von 7 Tagen geschehen. Die darauf folgende Beisetzung der Urne muss innerhalb von drei Monaten erfolgen. - Kann ich auf jedem Friedhof bestattet werden?
Das ist leider nicht möglich. Maßgeblich hierfür ist oft der letzte Wohnsitz. Berücksichtigt werden kann auch der Geburts- oder Sterbeort. - Ein Todesfall tritt im Ausland ein. Was muss ich machen?
Kontaktieren Sie uns. Wir sorgen dafür, dass entsprechend ihren Wünschen entweder der Leichnam überführt wird oder nach erfolgter Kremierung im Ausland die Urne überführt wird. - Wer bekommt nach dem Tod eines Angehörigen weiterhin Rente gezahlt und wer muss diese beantragen?
Prinzipiell hat nur der Ehepartner Anrecht auf die Rente. Diese wird drei Monate lang in der bisherigen Höhe weitergezahlt. Kinder haben keinen Anspruch.
Bei der Beantragung der Witwenrente sind wir ihnen gerne behilflich. - Welche Unterlagen benötigt das Beerdigungsinstitut für die Bestattung?
- Personalausweis des Verstorbenen
- Bei Ledigen und Minderjährigen die Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten das Familienstammbuch oder die Heiratsurkunde
- Bei Geschiedenen die Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
- Bei Verwitweten die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehepartners
- Versichertenkarte der Krankenkasse des Verstorbenen
- Den Bestattungsvorsorgevertrag (wenn vorhanden)
- Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens- oder Unfallversicherung)
- Rentenanpassungsmitteilungen (Rentenbescheide)
- Grabdokument bei eventuell vorhandener Grabstelle (z.B. bei einer Familiengrabstätte)
Feuerbestattung:
- Wann kann ein Verstorbener feuerbestattet werden?
Um eingeäschert zu werden, sollte der Verstorbene dies zu Lebzeiten angeordnet haben. Diese Willenserklärung kann handschriftlich verfasst werden, aber auch mündlich gegenüber einem Angehörigen geäußert werden.
Ist dies nicht geschehen, so kann der nächste Angehörige die Feuerbestattung auch nach dem Tod anordnen. - Kann ich die Urne mit nach Hause nehmen?
Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist es in Deutschland nicht gestattet die Urne mit nach Hause zu nehmen. Es besteht ein Friedhofszwang, das bedeutet, dass die sterblichen Überreste auf einem Friedhof beerdigt werden müssen. Die Seebestattung ist die einzige Ausnahme. Friedwälder werden als Friedhöfe angesehen. - Dürfen Urnen in einem bestehenden Erdbestattungsgrab beigesetzt werden?
Prinzipiell ja, bei Reihengräbern muss jedoch darauf geachtet werden, dass durch das Beisetzen einer Urne die Nutzungsdauer der Grabstätte nicht überschritten wird.
Da eine Urne eine Ruhefrist von 15 Jahren hat, darf die Urne nur bis ins fünfte Nutzungsjahr zu einem bestehenden Reihengrab hinzugefügt werden. Bei Friedhöfen außerhalb von Saarbrücken kann es zu Abweichungen kommen. - Ist in der Urne nur die Asche von meinem Verstorbenen?
Da die Einäscherungen ausschließlich einzeln stattfinden, ist es ausgeschlossen, dass es zu einer Vermischung der Asche zweier Verstorbener kommt. - Was versteht man unter einer Diamantbestattung?
Bei der Diamantbestattung wird ein Teil der Asche aus der Urne entnommen und in einem aufwendigen technischen Verfahren wird ein Diamant unter sehr hohem Druck gepresst. Dieser kann anschließend als Schmuckstück getragen werden. - Was versteht man unter einer Baum- bzw. Friedwaldbestattung? Diese Bestattungsform zeichnet sich dadurch aus, dass die Urne am Fuße eines Baumes, an den Wurzeln beigesetzt wird. Er nimmt die Asche über seine Wurzeln auf, als Sinnbild des Lebens über den Tod hinaus.
Kosten einer Bestattung:
Was kostet eine Bestattung:
Die Bestattungskosten hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab, daher lässt sich die Frage allgemein nicht beantworten. Um eine Vorstellung zu erhalten, haben Sie hier die Möglichkeit unseren Bestattungskostenrechner zu benutzen.
- Ist eine anonyme Bestattung günstiger?
Eine anonyme Bestattung ist nicht unbedingt günstiger, da die Friedhofsgebühren in Saarbrücken hoch sind. Jedoch entfallen die Kosten für Grabstein und Grabpflege. Da die Kosten des Bestattungsunternehmens identisch zu einer normalen Feuerbestattung sind, kann eine Friedwaldbestattung eine gute Alternative darstellen. - Wer muss die Kosten der Bestattung tragen?
Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungspflichtige tragen. (siehe Frage: Wer ist bestattungspflichtig?) Ist dieser nicht in der Lage die Kosten zu tragen, kann bei dem Sozialhilfeträger ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten gestellt werden. Auch hier sind wir bei der Beantragung behilflich. - Was versteht man unter einer Bestattungsvorsorge?
Durch eine Bestattungsvorsorge wird die Bestattung zu Lebzeiten geregelt. Es wird die Bestattungsform, der Ablauf der Trauerfeier, das Sarg-/Urnenmodell und die Grabstätte festgehalten. Zu einer Vorsorge gehört auch die Absicherung der Bestattungskosten. - Ich bin alleinstehend. Wer kümmert sich um meine Bestattung?
Schließen Sie unbedingt eine Bestattungsvorsoge ab. Dort können Sie ihre Wünsche schriftlich fixieren. - Wer pflegt meine Grabstätte, wenn keine Angehörigen da sind?
Es ist möglich eine Friedhofsgärtnerei für eine Dauergrabpflege zu beauftragen.
Für weitere Informationen siehe http://www.partnerschaft-am-friedhof.de
Sollten Sie Fragen haben die hier nicht beantwortet wurden, stehen wir ihnen gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung!